Wahlen
Am 9. Juni ist Europawahl.
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
WER IST WAHLBERECHTIGT?
Sie sind wahlberechtigt, wenn:
- Sie 16 Jahre alt oder älter sind.
- Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder einem EU-Land.
- Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin. Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem EU-Land.
- Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
- Sie sind im Wähler-Verzeichnis.
Daran sehen Sie, ob Sie im Wähler-Verzeichnis sind: Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Weitere Informationen
Wie funktionert die Wahl? Wer darf wählen? Die wichtigsten Fragen und Antworten werden hier beantwortet.
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- Musterstimmzettel zur Europawahl 2024 im Freistaat Bayern
Informationen in Leichter Sprache
Wahlen und Volksentscheide
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu vergangenen Wahlen oder Volksentscheiden:
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Der Landrat
Seit 01. Mai 2020 ist Dr. Alexander Legler Landrat des Landkreises Aschaffenburg.
Der Kreistag
Die Mitglieder des Kreistags werden alle sechs Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt.